In Kapitel 1 vermittelt Artur Wandtke die Grundlagen des Medienrechts. Der Begriff Medienrecht hat sich im Sprachgebrauch eingebürgert. Doch ein Rechtsgebiet im Sinne eines geschlossenen Systems existiert nicht. Medienrecht ist der Sammelbegriff für die Teilgebiete des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, die Presse, Rundfunk und Film sowie dem Internet einen rechtlichen Rahmen geben. So kann der Fall einer Person, deren Foto ohne deren Zustimmung in einer Zeitschrift oder im Internet veröffentlicht wird, verfassungsrechtliche, zivilrechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen aufwerfen.
Im zweiten Kapitel Presserecht und Public Relations behandelt Wandtke vor allem das Thema Gegendarstellung. Er zeigt auf, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen vom Entgegnungsrecht das seinem Ursprung nach übrigens auf die Presse zur Zeit der französischen Revolution zugeschnitten ist Gebrauch gemacht werden kann.
Einen Überblick über das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb gibt Klaus Hierse in Kapitel 3. Hier geht er auch rechtlichen Fragen des Direktmarketing (Directmailing, Telefonmarketing, E-Mail-Werbung) sowie des Sponsoring und des Product Placement nach.
In Kapitel 4 führt Hierse in das Marken- und Kennzeichenrecht ein. Die Originalität und Einprägsamkeit eines Logos entscheidet darüber, ob und inwieweit es einer Organisation gelingt, ihr Produkt und ihre Leistungen von denen der Mitbewerber abzusetzen. Seit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes 1995 können nicht nur Wörter oder Bilder, sondern auch Buchstaben, Zahlen, Werbeslogans, dreidimensionale Formen, Gerüche, Tonfolgen und Farben geschützt werden.
Ole Jani widmet sich im fünften Kapitel dem Urheberrecht, das den Urheber eines Werks in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen schützt. Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum gesprochen. In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der materiellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind. Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen möchte, muss grundsätzlich die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben. Das gilt auch für die Zusammenstellung von (elektronischen) Pressespiegeln, insbesondere zu Werbezwecken.
In der Medienwelt des 21. Jahrhunderts gewinnen Abbildungen von Personen eine immer größere Bedeutung. Sascha Begemann stellt in Kapitel 6 die Möglichkeiten und Grenzen der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen vor.
Aus der ständig zunehmenden Komplexität des Internets und seiner Wechselwirkung mit anderen Medien ergeben sich laufend neue Herausforderungen, denen sich Internet-User, Anbieter und Juristen gleichermaßen stellen müssen. Claudia Ohst gibt in Kapitel 7 allen, die über das "Netz" Informationen oder Daten zur Verfügung stellen oder verbreiten, eine Hilfestellung in punkto Internetrecht, insbesondere in Sachen Domainrecht und rechtliche Aspekte zur Gestaltung von Websites.
Im Anhang sind der Medienstaatsvertrag (MDStV) und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Wortlaut abgedruckt. Zusätzlich aufgeführt ist der Lizenzvertrag und seine typischen Klauseln im Bereich der Public Relation, Werbung und des Merchandising sowie typische Klauseln des Urheberwerkvertrags, des Merchandisingvertrags und des Verlagsvertrags. Ein Sachregister rundet das Buch des Kooperationspartners der privaten University of Management and Communication (UMC) Potsdam ab.
Die vorliegende Publikation macht Verantwortliche, die für die Öffentlichkeitsarbeit oder für die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen verantwortlich sind, mit den Grundlagen des Medienrechts vertraut. Das Buch sensibilisiert dafür, welche einzelnen rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, um Rechtskonflikten vorzubeugen und das Medienrecht so einzusetzen, dass es gestaltend im Informations- und Kommunikationsprozess zum Tragen kommt. Bei individuellen Fragestellungen oder Problematiken sollte jedem PR-Verantwortlichen jedoch innerhalb oder außerhalb der Organisation stets ein Jurist zur Verfügung stehen.
Artur Wandtke (Hrsg.): Public Relations und Medienrecht.
university press UMC POTSDAM 2004.
340 Seiten.
ISBN: 3-937894-06-3.
29,80 EUR
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Rezensent
Thomas Mavridis
PR-Verantwortlicher der Geberit GmbH & Co. KG
Lehrbeauftragter für PR an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Homepage www.mavridis.de
E-Mail mail@mavridis.de
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