Nach dem Entwurf soll es dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglicht
werden, sämtliche elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten, zum Beispiel Journalisten, auszuwerten. Das betrifft die Nutzung von Internetseiten, E-Mails, Internet-Telefonie und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Das Bundesamt soll auch die Befugnis erhalten, etwa die von ihm verwendeten personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer mit Hilfe von Telekommunikation begangenen Straftat zu übermitteln.
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen ist der Auffassung, dass derartige Überwachungsbefugnisse zu weitgehend sind. Mindestens müsse der Schutz der beruflichen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten gewährleistet sein. Der Informantenschutz dürfe auch auf diesem Weg nicht ausgehöhlt werden. Das Bündnis appelliert deshalb an den Gesetzgeber, den Entwurf keinesfalls in der vorliegenden Form zu akzeptieren.
Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an.
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