In 43 Fällen beschloss die ZAK, rechtsaufsichtlich tätig zu werden bzw. durch die zuständige Landesmedienanstalt Verfahren einzuleiten. Der Schwerpunkt der Beanstandungen lag dabei auf Verstößen gegen die Gewinnspielregeln. Hier wurde in 35 Fällen ein Verfahren eingeleitet.
Insgesamt 15 bundesweit ausgestrahlte Sendungen, die im Verdacht verbotener Schleichwerbung standen, wurden überprüft. Gegen folgende Sender leitete die ZAK ein Beanstandungsverfahren ein:
- Kabel 1: Sendung „Hinter den Kulissen eines Megadiscounters“, Sendereihe „K1– Die Reportage“
- n-tv: Sendung „Schwarzwälder Schinken“, Sendereihe „n-tv Wissen“
- Sat.1: Sendung „Jetzt wird eingelocht“. (2 Fälle)
- Sat.1: Sendung „Jetzt wird eingeseift“.
- DSF: Beitrag über das Bordell „Pascha“, Sendung „Männer TV“.
- DSF: Beitrag über die „New York Tabledance Bar“, Sendung „Männer TV“.
- DSF: Einblendung einer Drucker-Animation und Einblendung eines Hotel-Logos auf Monitoren in der Studiokulisse der Sendung „Doppelpass“.
- RTL 2: Sendung „Die Bravo Supershow“.
- Bloomberg TV: Sendung der „Impuls Finanzmanagement AG“ in der Sendung „Sicher-Lich“.
Diskussion
Sie müssen eingeloggt sein, um Kommentare verfassen zu können. Zum Login.