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Mittwoch, 8. Februar 2012

Gewinnspiele und Schleichwerbung im Fokus der Landesmedienanstalten

Einen Schwerpunkt der Aufsichtsarbeit der Landesmedienanstalten im ersten Halbjahr 2009 bildete die Prüfung möglicher Programmverstöße in den Sendungen der privaten Fernsehveranstalter. Im ersten Halbjahr 2009 beschäftigte sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) laut einer Pressemitteilung mit 51 Fällen mit Verdacht auf Verstöße gegen Programmgrundsätze bzw. sonstige Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages.

In 43 Fällen beschloss die ZAK, rechtsaufsichtlich tätig zu werden bzw. durch die zuständige Landesmedienanstalt Verfahren einzuleiten. Der Schwerpunkt der Beanstandungen lag dabei auf Verstößen gegen die Gewinnspielregeln. Hier wurde in 35 Fällen ein Verfahren eingeleitet.

Insgesamt 15 bundesweit ausgestrahlte Sendungen, die im Verdacht verbotener Schleichwerbung standen, wurden überprüft. Gegen folgende Sender leitete die ZAK ein Beanstandungsverfahren ein:

  • Kabel 1: Sendung „Hinter den Kulissen eines Megadiscounters“, Sendereihe „K1– Die Reportage“
  • n-tv: Sendung „Schwarzwälder Schinken“, Sendereihe „n-tv Wissen“
  • Sat.1: Sendung „Jetzt wird eingelocht“. (2 Fälle) 
  • Sat.1: Sendung „Jetzt wird eingeseift“.
  • DSF: Beitrag über das Bordell „Pascha“, Sendung „Männer TV“.
  • DSF: Beitrag über die „New York Tabledance Bar“, Sendung „Männer TV“.
  • DSF: Einblendung einer Drucker-Animation und Einblendung eines Hotel-Logos auf Monitoren in der Studiokulisse der Sendung „Doppelpass“.
  • RTL 2: Sendung „Die Bravo Supershow“.
  • Bloomberg TV: Sendung der „Impuls Finanzmanagement AG“ in der Sendung „Sicher-Lich“.

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