Die scheinbar perfekten Transportwege wurden dem "gelben Riesen" zum Verhängnis. Ein Bauunternehmer aus Ellwangen/Jagst hatte der Post am 28. Mai 2002 gegen 18:40 Uhr den Auftrag gegeben, eine Angebot für eine öffentliche Ausschreibung als Expresslieferung in das 45 Kilometer entfernte Steinheim zu liefern - da um zehn Uhr Einreichungsschluß war sollte die zeitoptimierte Sendung am folgenden Morgen vor neun Uhr ausgeliefert werden. Tatsächlich traf die Sendung aber um 10:50 Uhr ein - und damit zu spät.
Die Firma klagte auf entgangenen Gewinn, da sie das günstigste Angebot eingereicht hätte. Die Post wollte die Klage wegen höherer Gewalt abweisen lassen, bekam damit aber bei der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn kein Recht (LG Bonn 14 O 207/02). Denn statt 45 Kilometer führten die optimierten (?) Vertriebswege der Post über 750 Kilometer von Ellwangen über das Depot in Stuttgart zur Hauptumschlagsbasis nach Kassel. Nach Sortierung von dort über die Autobahn nach Ulm - wo ein Zustellfahrzeug dann den Brief nach Steinheim brachte. Laut Post hätte es kein Problem gegeben, wenn in jener Nacht die Autobahn wegen eines schweren Unfalls mehrere Stunden nicht voll gesperrt gewesen wäre.
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